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Betreuer und Betreuter

Ist der/die Volljährige aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen und seine /ihre Angelegenheiten zu regeln, so wird ein/e gesetzliche/r Betreuer/in vom Amtsgericht bestellt.

Dieses können die Eltern (einzeln oder gemeinsam) sein, aber auch eine ganz andere Person. Der Wille des/der Betroffenen wird entscheidend mit berücksichtigt.

Der/die Betreuer/in ist laut Gesetz verpflichtet, nach dem Willen und zum Wohl des/der Betroffenen zu handeln.

Wichtige Entscheidungen muss der/die Betreuer/in mit der betreuten Person besprechen.

Der/die Betreuer/in wird zur Unterstützung des Betroffenen bestellt. Er darf den Betroffenen nicht bevormunden!

Der/die Betreuer/in hat nur die Angelegenheiten zu regeln, die der/die Betreute nicht selbst regeln kann und die das Amtsgericht in einem Beschluss festgelegt hat.

Der/die Betreute kann trotz Betreuung in allen Bereichen eigene Entscheidungen treffen und seine/ihre Angelegenheiten selbst regeln, wenn er/sie dazu in der Lage ist und wenn er/sie sich selbst dadurch nicht schadet.



Warum eine Betreuung – wir sind doch seine Eltern?!

Mit dem 18. Lebensjahr wird jeder Mensch volljährig und die elterliche Sorge erlischt – auch wenn eine Behinderung vorliegt.

Volljährigkeit heißt, man muss sich selbst um seine Angelegenheiten kümmern.

Der behinderte Mensch kann ab sofort alle Entscheidungen ohne Zustimmung der Eltern treffen und übernimmt für sein Handeln selbst die Verantwortung.

Eltern können ohne Betreuungsausweis keine wirksamen Willenserklärungen, Unterschriften, Handlungsaufträge usw. stellvertretend für ihr volljähriges Kind abgeben.



Betreuungsverein

Wir haben mit unserem Betreuungsverein einen Fachdienst für Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz für Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, eingerichtet.

Dieser bietet:

• Unterstützung und Beratung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer/innen sowie an einer Betreuung Interessierte

• Gesprächskreise und Informationsveranstaltungen

• Schulungen nach dem Hessischen Curriculum, Informationen über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

• Die Veranstaltungen vermitteln umfangreiches Fachwissen über alle Bereiche, die mit gesetzlicher Betreuung zu tun haben. Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht.

Unser Angebot ist kostenfrei.

E-Mail: betreuungsverein@lebenshilfe-frankenberg.de